Dienstjubiläum
Der Beamtin/dem Beamten (und der/dem Vertragsbediensteten) kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 Jahren sowie von 40 Jahren eine Jubiläumszuwendung gewährt werden (§ 20c Abs. 1 GehG). Die…
Der Beamtin/dem Beamten (und der/dem Vertragsbediensteten) kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 Jahren sowie von 40 Jahren eine Jubiläumszuwendung gewährt werden (§ 20c Abs. 1 GehG). Die…