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§ 63 GehG (1) Der Lehrperson, die mit der Wahrnehmung der Funktion Mentorin oder Mentor (§ 39a VBG bzw. § 6 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 – LVG, BGBl. Nr. 172/1966) betraut ist, gebührt eine monatliche Vergütung. (2)…
§ 61b. GehG (1) Einer Lehrperson, der von der Schulleitung im Rahmen der der Schule zugewiesenen Ressourcen die Verwaltung eines Kustodiates oder die Erbringung einer Nebenleistung übertragen wird, gebührt in…
§ 62 GehG (1) Dem Lehrer der Verwendungsgruppe L1, der mit der Betreuung von Studierenden im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung des Lehramtsstudiums betraut ist, gebührt für diese Tätigkeit eine Vergütung…
§ 61a. GehG (1) Einem Lehrer, der mit der Führung der Klassenvorstandsgeschäfte für ein Schuljahr betraut ist, gebührt in den Monaten September bis Juni des betreffenden Schuljahres eine monatliche Vergütung…
§ 48o VBG (1) Auf das Monatsentgelt der Vertragshochschullehrperson sind anzuwenden: 1. in der Entlohnungsgruppe ph 1 die Bestimmungen des § 90e Abs. 1 über das Monatsentgelt der Entlohnungsgruppe l ph, 2. in der…
§ 48p. VBG und § 54d. GehG (1) Der Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson, die im Rahmen der Festlegung der Dienstpflichten mit der Abhaltung von mehr als 320 Lehrveranstaltungsstunden (§ 48h Abs. 2VBG/§ 200e Abs. 2…
§ 46e. VBG (1) Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen der Lehrfächerverteilung 1. in der Sekundarstufe 1 in Unterrichtsgegenständen verwendet werden, die gemäß BLVG in…
§ 54c. GehG (1) Der Hochschullehrperson gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt 1. in der Verwendungsgruppe PH 1: 632,4 €, 2. in den übrigen Verwendungsgruppen: 351,4 €. 71,35%…
§ 54b. GehG Der Hochschullehrperson gebührt eine Dienstalterszulage gemäß § 56. § 56 GehG Der Lehrperson gebührt nach zwei Jahren, die sie in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige…