GÖD Rechtsschutz

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) bietet ihren Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz u.a. in Angelegenheiten, die mit dem Dienstverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Rechtsfälle:
Dienstrechts- und Pensionsverfahren, Vertragsprüfungen, Verteidigung in Disziplinar-verfahren, Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren, Amtshaftungsverfahren, Vertretung in Zivilprozessen (Schadenersatz, Schmerzensgeld), Exekutionsverfahren, Verteidigung in Strafsachen etc.

Hinweis
Voraussetzung für den Rechtsschutz ist insbesondere eine 6-monatige Mitgliedschaft, und dass der Rechtsfall nicht vor dem Gewerkschaftsbeitritt entstanden ist

Für die Steiermark hat dies Landesvorsitzender Josef Pilko zusammengefasst: