Dienstreisen (Reisegebührenvorschrift 1955)

§ 4. Bei Dienstreisen gebührt dem Beamten: die Reisekostenvergütung, die Reisezulage (Tagesgebühr und Nächtigungsgebühr), nachgewiesene Aufwendungen für dienstlich notwendige Tätigkeiten; ad Reisekostenvergütung § 7 regelt u.a. den Beförderungszuschuss (siehe dazu die…

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