Weihnachten und Geschenke gehören einfach zusammen!
Welche Geschenke dürfen Beamtinnen und Beamte annehmen?
Im § 59.(1) ist die Geschenkannahme für Beamtinnen und Beamte geregelt.
Dabei darf es sich, im Hinblick auf die amtliche Stellung, um ortsübliche Aufmerksamkeiten handeln, die weder Vermögens noch andere Vorteile bringen dürfen!
Weiters gibt es noch Ehrengeschenke für Verdienste. Diese Ehrengeschenke müssen von geringfügigem oder von symbolischem Wert sein. Diese können der Beamtin oder dem Beamten auch überlassen werden.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die drei „K“ angenommen werden können: Kuli, Kerzen, Klumpert ohne erheblichen materiellen Wert…!!
Frohes Fest!