Dienstunfall

Ein Dienstunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Berufsausübung oder der geschützten Funktion ereignet.

Auch gewisse Wege unterliegen dem Unfallversicherungsschutz, sofern sich der Unfall am direkten Weg ereignet.

Insbesondere sind dies:

  • Die Wege zwischen Wohnung und Dienststelle (auch im Rahmen von Fahrgemeinschaften)
  • Wege zu einem Arzt vor Dienstantritt oder auf dem Heimweg, sofern dem Dienstgeber vorher die Behandlungsstelle bekanntgegeben wurde
  • Wege im Zusammenhang mit der Einnahme von Mahlzeiten während der Arbeitspause sofern diese in der Nähe der Dienststelle erfolgt
  • Weg im Zusammenhang mit dem Bringen/Abholen des Kindes zum Kindergarten / Schule (vor Dienstantritt oder auf dem Heimweg)

Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, sind keine Dienstunfälle und unterliegen daher auch nicht der Meldepflicht des Dienstgebers!

Gesetzliche Regelung: § § 90 und 91 B-KUVG.

Quelle und Link zu den benötigten Kontakten und Formularen: http://www.bva.at/cdscontent/?contentid=10007.677896