Der Familienbonus Plus ab 1.1.2019
- An der Familienbeihilfe ändert sich nichts.
- Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast direkt reduziert.
- Der Familienbonus Plus ist an den Bezug der Familienbeihilfe gebunden.
- Der Familienbonus Plus reduziert die Steuer pro Kind um bis zu 1.500,– € jährlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Danach steht ein verminderter Familienbonus Plus in der Höhe von 500,– € jährlich zu, wenn Familienbeihilfe bezogen wird.
- Der Familienbonus Plus kann unter (Ehe)Partnern aufgeteilt
- Der Familienbonus Plus kann in folgender Weise in Anspruch genommen werden:
- Über die Lohnverrechnung:
Sie bemerken eine monatliche Steuerentlastung.
Dazu müssen Sie das Formular E 30 ausfüllen und bei Ihrem Arbeitgeber abgeben (Dienstweg). - Über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung im Nachhinein:
Damit erhalten Sie die gesamte jährliche Steuerentlastung.
Sie können das für 2019 mittels Beilage L1k tun. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall 2020.
- Über die Lohnverrechnung:
Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare finden Sie unter