Ausmaß der Beauftragung mit Lehrveranstaltungsstunden (SWSt)
§ 48h VBG (Gesetzestext siehe Seite 26 ff.)

Erklärung: Der erste Wert gibt die Summe aller LV-Stunden eines Studienjahres an, der Klammerwert die Anzahl von SWSt für das gesamte Studienjahr (WiSe und SoSe). 160 LV-Stunden entsprechen somit je 5,33 SWSt für Winter- und Sommersemester. Die 160 LV-Stunden können aber z.B. auch durch 8,34 SWSt im Wintersemester und 2,33 SWSt im Sommersemester erreicht werden oder aber auch durch Zusammenzählen einzelner LV-Stunden (z. B. der Fort- und Weiterbildung).
 ph 1ph 2ph 3IL
untere Grenze der Regelbandbreite    160 (5,33)320 (10,67) 160 (5,33)*
240 (8)**
320 (10,67) 160 (5,33)*
240 (8)**
  0
obere Grenze der Regelbandbreite  480 (16)  480 (16)  480 (16) 
maximal ohne Zustimmung der Lehrperson  544 (18,13)  640 (21,33)  640 (21,33)  0
maximal mit Zustimmung der Lehrperson  800 (26,67)  800 (26,67)  800 (26,67)  192 (6,4)

* VHLP der Entlohnungsgruppe ph 2 und ph 3, die überwiegend Aufgaben in der Fortbildung (§ 48n Abs. 4 VBG), der Forschung (§ 48h Abs. 3 VBG) oder Schulentwicklung (§ 48n Abs. 5 VBG) wahrnehmen

**VHLP der Entlohnungsgruppe ph 2 und ph 3, die überwiegend Aufgaben der Qualitätssicherung und Evaluierung (§ 48n Abs. 5a VBG) wahrnehmen.

Sonderbestimmung für Mindestbeauftragung
(bis 31.08.2021) § 48n (6) VBG (Gesetzestext siehe Seite 36)

Mindestbeauftragung: 0
alle (Vertrags)Hochschullehrpersonen (ph 1, ph 2, ph 3 / PH 1, PH 2, PH 3), die vor dem 1. September 2012 aufgenommen worden sind und seit damals ununterbrochen im Dienstverhältnis stehen
besondere fachliche oder organisatorische Gründe

Sonderbestimmungen für Mindestbeauftragung (unbefristet)
§ 48n (4), (5), (5a) VBG (unbefristet)

Mindestbeauftragung 160 (5,33) statt 320 (10,67)Mindestbeauftragung 160 (5,33) statt 320 (10,67)Mindestbeauftragung 240 (8) statt 320 (10,67)
ph 2 und ph 3,
die überwiegend in der Fortbildung eingesetzt sind fachliche Spezialisierung in Verbindung mit entsprechendem Bedarf
ph 2 und ph 3,
die überwiegend für die Begleitung von Schulentwicklungsprozessen verwendet werden
ph 2 und ph 3,
die überwiegend für Aufgaben der Evaluierung und Qualitätssicherung verwendet werden