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Besoldungsreform

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8. Mai 2019 in zwei Urteilen festgehalten, dass das Besoldungs- und Vorrückungssystem der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen gegen Europarecht verstoßen.

Bereits am 8. Mai fanden erste Gespräche zwischen Dienstgeberseite und GÖD über die Möglichkeit der rechtlichen Sanierung statt. Inmehreren Gesprächs- und Verhandlungsrunden und im Gespräch mit BM Dipl.-Kfm. Eduard Müller, MBA konnten wir erreichen, dass unsachliche Regelungen korrigiert und folgende zentrale GÖD-Forderungen berücksichtigt werden:

  • Es muss möglichst rasch eine europarechtskonforme, diskriminierungsfreie Rechtslage geschaffen werden.
  • Durch das alte System diskriminierte KollegInnen müssen entschädigt werden.
  • Eine Neuregelung darf für niemanden zu Verlusten in der Lebensverdienstsumme führen.

In den kommenden Tagen werden von der Dienstgeberseite Gespräche mit den parlamentarischen Klubs geführt werden mit dem Ziel, dass die notwendigen Gesetzesänderungen Anfang Juli im Nationalrat beschlossen werden.

Weitere Informationen folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Vancura

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