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Aussetzung der Aliquotierung von Pensionserhöhungen

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Angesichts der anhaltenden hohen Inflationsraten setzt die Bundesregierung die sogenannte Aliquotierung bei den Neupensionen jetzt für zwei Jahre aus. Davon betroffen sind jene 200.000 Personen, die heuer und 2024 in Pension gehen.

“In Zeiten einer derart hohen Inflation war die bisherige Regelung ein großer Nachteil. Außerdem entstand ein Anreiz, dass Menschen früher im Jahr in Pension gehen, um eine höhere Pensionserhöhung zu erhalten. Das ist das Gegenteil dessen, was wir bewirken wollen”, ist sich Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch sicher. “Insbesondere Frauen, die ab dem kommenden Jahr immer erst im zweiten Halbjahr in Pension gehen können, profitieren von dieser Maßnahme. Dadurch setzen wir auch einen wirksamen Schritt gegen Altersarmut, die vor allem Frauen betrifft.”

„Die Aliquotierung der Pensionen führt in Zeiten hoher Inflation zu finanziellen Ungerechtigkeiten, die wir vermeiden wollen. Durch das Aussetzen entfällt zudem der Anreiz, möglichst früh im Jahr in Pension zu gehen, was bei dem derzeitigen Mangel an Arbeitskräften zusätzliche Probleme verursachen würde. Darum ist das Aussetzen der Aliquotierung für zwei Jahre gerecht und richtig“, so ÖVP-Klubobmann August Wöginger.

  • Die Aliquotierung bedeutet, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur dann die volle Erhöhung bekommt, wenn man im Jänner in Pension geht. Mit jedem Monat wird das Plus geringer. Liegt der Pensionsantritt im Februar wird die Pensionserhöhung nur zu 90 Prozent angerechnet, im März zu 80 Prozent usw. Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar keine Erhöhung. Und das ist ungerecht.
  • Da die erste Pensionszahlung auch die Grundlage für künftige Erhöhungen ist, wirkt sich die Aliquotierungsregelung bei einer sehr hohen Inflation langfristig besonders negativ aus.
  • Im vergangenen Herbst wurde bereits eine Sonderregelung beschlossen. Alle Personen, die 2022 in Pension gingen, haben mindestens die halbe Pensionserhöhung erhalten. So konnten die negativen Auswirkungen der Inflation bereits deutlich abgemildert werden.
  • Von der Neuregelung profitieren besonders Frauen. Sie können aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2024 erst im zweiten Halbjahr in Pension gehen und hätten durch die Aliquotierung besonders große Nachteile gehabt.

Die Aussetzung der gesetzlichen Aliquotierungsregelung erfolgt durch eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Die Maßnahme hat nun der Nationalrat beschlossen und wird nach 2 Jahren neu evaluiert. 

Wir hoffen Dir mit dieser Information gedient zu haben und verbleiben,

mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Vancura