Die Lehrvergütung gebührt allen Hochschullehrpersonen die mehr als den Schwellenwert von 320 (bzw. 160) LVh lehren. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich in § 48p VBG, bzw § 54d GehG.
Die Lehrvergütung gebührt 12x im Jahr und ist nicht ruhegenussfähig (zählt also nicht zur Pension). Sie wird im Rahmen der gewerkschaftlichen Gehaltsverhandlungen üblicherweise jedes Jahr angepasst. Seit 1.1.2024 beläuft sie sich für ph1 auf € 113,4 und für ph2 und ph3 auf € 56,6.
Berechnung
LV Stunden pro Jahr:
Abgeltungsrelevant:
Lehrvergütungsfaktor:
Lehrvergütung monatlich (12x) für ph1:
Lehrvergütung monatlich (12x) für ph2/3:
